Immobilien-Sachverständigenbüro STRECKEL
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Datenstand · ImmoWertV v. 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805)

Bewertungswerkzeuge zur ImmoWertV

Die für die Wertermittlung erforderlichen Modellansätze der ImmoWertV an einer Stelle: Normalherstellungskosten 2010 indexiert mit dem aktuellen Baupreisindex, Restnutzungsdauer bei Modernisierung, Bewirtschaftungskosten nach Anlage 3, Barwertfaktoren – als Rechner, Tabelle, Diagramm und Excel-Download. Jedes Ergebnis mit Fundstelle und Textbaustein für das Gutachten.

Baupreisindex Wohngebäude
· 2021 = 100
Faktor NHK 2010 → Stichtag
Index ÷ Ø 2010
Rechtsgrundlage
Umrechnung NHK
§ 36 Abs. 2 S. 4 ImmoWertV

Preisindex für die Bauwirtschaft, Neubau Wohngebäude, konventionelle Bauart, einschließlich Umsatzsteuer (Destatis, Statistik 61261). Die Werte werden für die Berichtsmonate Februar, Mai, August und November veröffentlicht.

Baupreisindex Neubau Wohngebäude (2021 = 100), Quartalswerte seit 2010. Quelle: Statistisches Bundesamt, 61261; letzter Wert aus der Pressemitteilung abgeleitet, vorläufig.

NHK 2010 indexieren – vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen

Anlage 4 ImmoWertV (Normalherstellungskosten 2010) · § 36 Abs. 1–3 ImmoWertV (durchschnittliche Herstellungskosten, Baupreisindex, Regionalfaktor) · § 38 ImmoWertV (Alterswertminderungsfaktor = RND / GND)

Rechenweg und Hinweise
  • NHK 2010 (Kostenstand Jahresdurchschnitt 2010, €/m² BGF, einschließlich Umsatzsteuer und Baunebenkosten; Anlage 4 Nr. I.1 Abs. 3 und 4) × ggf. Korrekturfaktoren der Anlage 4 (Zweifamilienhaus 1,05; Wohnungsgröße; Grundrissart; Gebäudegröße bei landwirtschaftlichen Gebäuden).
  • × Baupreisindex am Wertermittlungsstichtag ÷ Index Jahresdurchschnitt 2010 (§ 36 Abs. 2 S. 4 ImmoWertV: „zutreffender Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes“). Indexreihe nach Art der baulichen Anlage: Wohngebäude, Bürogebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude.
  • × BGF = durchschnittliche Herstellungskosten; × Regionalfaktor (§ 36 Abs. 3) × Alterswertminderungsfaktor RND/GND (§ 38) = vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen (§ 36 Abs. 1). Außenanlagen gesondert (§ 37), Bodenwert nach §§ 40 ff., Marktanpassung mit dem Sachwertfaktor (§ 39, § 21 Abs. 3).
  • Von den NHK nicht erfasste werthaltige Bauteile sind durch marktübliche Zuschläge zu berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 S. 3). Zwischenwerte der Standardstufe werden linear interpoliert.
  • Modellkonformität (§ 10 ImmoWertV): Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses nur mit den Modellansätzen anwenden, mit denen sie abgeleitet wurden (Modellbeschreibung nach § 12 Abs. 6).

Gebäudestandard – gewichtete Standardstufe

Anlage 4 Nr. III.1 ImmoWertV – Beschreibung der Gebäudestandards für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser mit Wägungsanteilen. Die Beschreibungen sind hier gekürzt; maßgeblich ist der Verordnungstext.

StandardmerkmalWägungStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5

Restnutzungsdauer bei Modernisierung

Anlage 2 ImmoWertV (zu § 12 Abs. 5 S. 1) – Modell für Wohngebäude · § 4 Abs. 3 ImmoWertV · Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1

Modernisierungselement (Tabelle 1)max.Punkte
Restnutzungsdauer (y) über dem Gebäudealter (x) für 0, 5, 10, 15 und 20 Modernisierungspunkte bei der gewählten GND. Formel Anlage 2 Nr. II.2: RND = a · Alter²/GND − b · Alter + c · GND, anwendbar ab dem relativen Alter der Tabelle 3; darunter RND = GND − Alter. Das Modell streckt die RND auf höchstens 70 % der GND.

Bewirtschaftungskosten – Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis

Anlage 3 ImmoWertV (zu § 12 Abs. 5 S. 2) · § 32 ImmoWertV · jährliche Anpassung nach Anlage 3 Nr. III mit dem Verbraucherpreisindex (Oktober des Vorjahres gegenüber Oktober 2001)

StandFaktor VPIVerwaltung je Wohnung €/aje Eigentumswohnung €/aje Garage €/aInstandhaltung €/m² WF/aje Garage €/aHerleitung

Mietausfallwagnis: 2 % des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung, 4 % bei gewerblicher Nutzung. Verwaltungskosten Gewerbe: 3 % des Rohertrags. Instandhaltung Gewerbe: 100 % / 50 % / 30 % des Wohnwerts je nach Nutzungsart (Anlage 3 Nr. II). Die Werte ab 2022 sind nach der Anpassungsregel aus den Basiswerten (Oktober 2001) fortgeschrieben; Rundung auf volle Euro bzw. eine Nachkommastelle.

Wohnnutzung

Gewerbliche Nutzung

Instandhaltungsansatz jeweils in Prozent des Wohnwerts je m² des gewählten Stichtagsjahres, wenn der Vermieter „Dach und Fach“ trägt. Betriebskosten (§ 32 Abs. 1 Nr. 4) sind, soweit nicht umlagefähig, zusätzlich anzusetzen.

Barwertfaktoren – Kapitalisierung und Abzinsung

§ 34 ImmoWertV · Kapitalisierungsfaktor = (qn − 1) / (qn · (q − 1)) · Abzinsungsfaktor = 1 / qn mit q = 1 + LZ/100 · n = Restnutzungsdauer · Ertragswertverfahren §§ 27–34

Allgemeines Ertragswertverfahren (§ 28): Gebäudeertragswert = (Reinertrag − Bodenwertverzinsung) × Kapitalisierungsfaktor; vorläufiger Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale und Marktanpassung sind gesondert zu berücksichtigen (§§ 7, 8).

Kapitalisierungsfaktoren (Vervielfältiger) nach Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz; der gewählte Wert ist markiert.

Tabellen der ImmoWertV-Anlagen und Indexreihen

Zum Nachschlagen; alle Tabellen stehen unter Excel auch als Arbeitsmappe bereit.

Anlage 1 – Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer
Art der baulichen AnlageGND (Jahre)

Für nicht aufgeführte Arten ist die GND aus vergleichbaren baulichen Anlagen abzuleiten. Fundstelle: BGBl. I 2021, 2819.

Anlage 2 – Modernisierungselemente und Koeffizienten a, b, c
Modernisierungselementmax. Punkte
Punkteabcab rel. Alter

Modernisierungsgrad (Tabelle 2): 0–1 nicht modernisiert · 2–5 kleine Modernisierungen · 6–10 mittlerer Modernisierungsgrad · 11–17 überwiegend modernisiert · 18–20 umfassend modernisiert. Fundstelle: BGBl. I 2021, 2820–2821.

Anlage 4 – NHK 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser (Standardstufen 1–5)
Nr.GebäudeartStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5

€/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich 17 % Baunebenkosten und Umsatzsteuer. Korrekturfaktor für freistehende Zweifamilienhäuser 1,05. Gebäude mit nicht nutzbarem Dachraum sind der Gebäudeart „Flachdach oder flach geneigtes Dach“ zuzuordnen (Anlage 4 Nr. I.3). Fundstelle: BGBl. I 2021, 2824 ff.

Anlage 4 – NHK 2010 für die übrigen Gebäudearten (Standardstufen 3–5)
Nr.GebäudeartStufe 3Stufe 4Stufe 5BNKGND

€/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich Baunebenkosten (BNK) in der angegebenen Höhe und Umsatzsteuer. GND nach Anlage 1 zur Orientierung.

Anlage 4 – NHK 2010 für landwirtschaftliche Betriebsgebäude
Nr.Gebäudeart und KorrekturfaktorenStufe 3Stufe 4Stufe 5BNK

Kostenkennwerte „Bauwerk“ (Kostengruppen 300 + 400) €/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich Umsatzsteuer und Baunebenkosten. Außenanlagen nach Anlage 4 Nr. II.31 gesondert.

Baupreisindex – Quartalswerte (Berichtsmonat Feb/Mai/Aug/Nov), 2021 = 100
QuartalWohngebäudeBürogebäudegewerbl. Betriebsgeb.
Jahr ØWohngebäudeBürogebäudegewerbl. Betriebsgeb.

Statistisches Bundesamt, Preisindizes für die Bauwirtschaft (61261), Neubau konventionelle Bauart einschließlich Umsatzsteuer, 2021 = 100. * vorläufig, aus der Destatis-Pressemitteilung Nr. 360 v. 09.10.2026 abgeleitet. Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude vor 2021 ohne Quartalswerte in dieser Tabelle.

Verbraucherpreisindex – Oktoberwerte (2020 = 100) und Anpassungsfaktor zu Oktober 2001
MonatVPIFaktor zu Okt. 2001

Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland (61111), 2020 = 100; abgerufen über die Deutsche Bundesbank (Zeitreihe BBDP1.M.DE.N.VPI.C.A00000.I20.A).

Was die ImmoWertV vorgibt – und was Sie dafür benötigen

Für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 12 ImmoWertV) und die Modellansätze der Anlagen 1 bis 5. Woher die Eingangsgrößen kommen und wo sie auf dieser Seite berechnet werden.

BausteinRechtsgrundlageWas benötigt wirdQuelle / Werkzeug
Gesamtnutzungsdauer§ 4 Abs. 2, § 12 Abs. 5 S. 1, Anlage 1Art der baulichen Anlage nach NutzungTabelle Anlage 1
Restnutzungsdauer§ 4 Abs. 3, Anlage 2 (Wohngebäude bei Modernisierung)Baujahr, Stichtag, GND, Modernisierungselemente bzw. -grad; bei Kernsanierung das SanierungsjahrRND-Rechner
Bewirtschaftungskosten§ 32, § 12 Abs. 5 S. 2, Anlage 3Anzahl Wohnungen/ETW/Garagen, Wohnfläche, Rohertrag, Nutzungsart; VPI Oktober des VorjahresBWK-Rechner · Destatis 61111
Liegenschaftszinssatz§ 21 Abs. 2, § 33, § 12 Abs. 6 (Modellbeschreibung)Grundstücksart, Lage, Restnutzungsdauer; modellkonforme Bewirtschaftungskosten (§ 10)Gutachterausschuss (Grundstücksmarktbericht)
Barwertfaktoren§ 34Liegenschaftszinssatz, RestnutzungsdauerBarwert-Rechner
Normalherstellungskosten§ 36 Abs. 2, Anlage 4Gebäudeart, Standardstufe (Wägung der Standardmerkmale), BGF nach DIN 277, KorrekturfaktorenNHK-Rechner · Gebäudestandard
Baupreisindex§ 36 Abs. 2 S. 4Stichtagsquartal, zutreffende Indexreihe (Wohn-, Büro-, gewerbliche Betriebsgebäude), Basis 2010Index oben · Destatis 61261
Regionalfaktor§ 36 Abs. 3Festlegung des örtlich zuständigen GutachterausschussesGutachterausschuss
Alterswertminderung§ 38RND, GND (linear)NHK-Rechner
Sachwertfaktor§ 21 Abs. 3, § 39, § 35 Abs. 3vorläufiger Sachwert, Bodenwertniveau, Gebäudeart; Modellbeschreibung des GutachterausschussesGutachterausschuss
Bodenwert§§ 40–43, §§ 13–17, Anlage 5 (Bodenrichtwertgrundstück)Bodenrichtwert mit Merkmalen (Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Größe, Tiefe), Umrechnungskoeffizienten § 19BORIS / Gutachterausschuss
Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren§§ 18–20, § 9 Abs. 1Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses; Anpassung an Stichtag und ObjektmerkmaleGutachterausschuss
Erbbaurecht§§ 48–52, §§ 22, 23 (Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren bzw. -koeffizienten)Erbbauzins, Restlaufzeit, Entschädigungsregelung, BodenwertGutachterausschuss
Vergleichswertverfahren §§ 24–26Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren (§ 20), Bodenrichtwerte (§ 26 Abs. 2), Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten zur Anpassung (§ 9 Abs. 1).
Ertragswertverfahren §§ 27–34Rohertrag (§ 31), Bewirtschaftungskosten (§ 32, Anlage 3), Liegenschaftszinssatz (§ 21, § 33), Barwertfaktoren (§ 34), Bodenwert (§ 40).
Sachwertverfahren §§ 35–39NHK 2010 (Anlage 4) × Baupreisindex × Regionalfaktor × Alterswertminderung (§§ 36, 38), Außenanlagen (§ 37), Sachwertfaktor (§ 39), Bodenwert.