Datenstand · ImmoWertV v. 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805)
Bewertungswerkzeuge zur ImmoWertV
Die für die Wertermittlung erforderlichen Modellansätze der ImmoWertV an einer Stelle: Normalherstellungskosten 2010 indexiert mit dem aktuellen Baupreisindex, Restnutzungsdauer bei Modernisierung, Bewirtschaftungskosten nach Anlage 3, Barwertfaktoren – als Rechner, Tabelle, Diagramm und Excel-Download. Jedes Ergebnis mit Fundstelle und Textbaustein für das Gutachten.
· 2021 = 100
Index ÷ Ø 2010
Umrechnung NHK§ 36 Abs. 2 S. 4 ImmoWertV
Preisindex für die Bauwirtschaft, Neubau Wohngebäude, konventionelle Bauart, einschließlich Umsatzsteuer (Destatis, Statistik 61261). Die Werte werden für die Berichtsmonate Februar, Mai, August und November veröffentlicht.
NHK 2010 indexieren – vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen
Anlage 4 ImmoWertV (Normalherstellungskosten 2010) · § 36 Abs. 1–3 ImmoWertV (durchschnittliche Herstellungskosten, Baupreisindex, Regionalfaktor) · § 38 ImmoWertV (Alterswertminderungsfaktor = RND / GND)
Rechenweg und Hinweise
- NHK 2010 (Kostenstand Jahresdurchschnitt 2010, €/m² BGF, einschließlich Umsatzsteuer und Baunebenkosten; Anlage 4 Nr. I.1 Abs. 3 und 4) × ggf. Korrekturfaktoren der Anlage 4 (Zweifamilienhaus 1,05; Wohnungsgröße; Grundrissart; Gebäudegröße bei landwirtschaftlichen Gebäuden).
- × Baupreisindex am Wertermittlungsstichtag ÷ Index Jahresdurchschnitt 2010 (§ 36 Abs. 2 S. 4 ImmoWertV: „zutreffender Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes“). Indexreihe nach Art der baulichen Anlage: Wohngebäude, Bürogebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude.
- × BGF = durchschnittliche Herstellungskosten; × Regionalfaktor (§ 36 Abs. 3) × Alterswertminderungsfaktor RND/GND (§ 38) = vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen (§ 36 Abs. 1). Außenanlagen gesondert (§ 37), Bodenwert nach §§ 40 ff., Marktanpassung mit dem Sachwertfaktor (§ 39, § 21 Abs. 3).
- Von den NHK nicht erfasste werthaltige Bauteile sind durch marktübliche Zuschläge zu berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 S. 3). Zwischenwerte der Standardstufe werden linear interpoliert.
- Modellkonformität (§ 10 ImmoWertV): Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses nur mit den Modellansätzen anwenden, mit denen sie abgeleitet wurden (Modellbeschreibung nach § 12 Abs. 6).
Gebäudestandard – gewichtete Standardstufe
Anlage 4 Nr. III.1 ImmoWertV – Beschreibung der Gebäudestandards für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser mit Wägungsanteilen. Die Beschreibungen sind hier gekürzt; maßgeblich ist der Verordnungstext.
| StandardmerkmalWägung | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
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Restnutzungsdauer bei Modernisierung
Anlage 2 ImmoWertV (zu § 12 Abs. 5 S. 1) – Modell für Wohngebäude · § 4 Abs. 3 ImmoWertV · Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1
Bewirtschaftungskosten – Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis
Anlage 3 ImmoWertV (zu § 12 Abs. 5 S. 2) · § 32 ImmoWertV · jährliche Anpassung nach Anlage 3 Nr. III mit dem Verbraucherpreisindex (Oktober des Vorjahres gegenüber Oktober 2001)
| Stand | Faktor VPI | Verwaltung je Wohnung €/a | je Eigentumswohnung €/a | je Garage €/a | Instandhaltung €/m² WF/a | je Garage €/a | Herleitung |
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Mietausfallwagnis: 2 % des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung, 4 % bei gewerblicher Nutzung. Verwaltungskosten Gewerbe: 3 % des Rohertrags. Instandhaltung Gewerbe: 100 % / 50 % / 30 % des Wohnwerts je nach Nutzungsart (Anlage 3 Nr. II). Die Werte ab 2022 sind nach der Anpassungsregel aus den Basiswerten (Oktober 2001) fortgeschrieben; Rundung auf volle Euro bzw. eine Nachkommastelle.
Wohnnutzung
Gewerbliche Nutzung
Instandhaltungsansatz jeweils in Prozent des Wohnwerts je m² des gewählten Stichtagsjahres, wenn der Vermieter „Dach und Fach“ trägt. Betriebskosten (§ 32 Abs. 1 Nr. 4) sind, soweit nicht umlagefähig, zusätzlich anzusetzen.
Barwertfaktoren – Kapitalisierung und Abzinsung
§ 34 ImmoWertV · Kapitalisierungsfaktor = (qn − 1) / (qn · (q − 1)) · Abzinsungsfaktor = 1 / qn mit q = 1 + LZ/100 · n = Restnutzungsdauer · Ertragswertverfahren §§ 27–34
Allgemeines Ertragswertverfahren (§ 28): Gebäudeertragswert = (Reinertrag − Bodenwertverzinsung) × Kapitalisierungsfaktor; vorläufiger Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale und Marktanpassung sind gesondert zu berücksichtigen (§§ 7, 8).
Kapitalisierungsfaktoren (Vervielfältiger) nach Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz; der gewählte Wert ist markiert.
Tabellen der ImmoWertV-Anlagen und Indexreihen
Zum Nachschlagen; alle Tabellen stehen unter Excel auch als Arbeitsmappe bereit.
Anlage 1 – Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer
| Art der baulichen Anlage | GND (Jahre) |
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Für nicht aufgeführte Arten ist die GND aus vergleichbaren baulichen Anlagen abzuleiten. Fundstelle: BGBl. I 2021, 2819.
Anlage 2 – Modernisierungselemente und Koeffizienten a, b, c
| Modernisierungselement | max. Punkte |
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| Punkte | a | b | c | ab rel. Alter |
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Modernisierungsgrad (Tabelle 2): 0–1 nicht modernisiert · 2–5 kleine Modernisierungen · 6–10 mittlerer Modernisierungsgrad · 11–17 überwiegend modernisiert · 18–20 umfassend modernisiert. Fundstelle: BGBl. I 2021, 2820–2821.
Anlage 4 – NHK 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser (Standardstufen 1–5)
| Nr. | Gebäudeart | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
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€/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich 17 % Baunebenkosten und Umsatzsteuer. Korrekturfaktor für freistehende Zweifamilienhäuser 1,05. Gebäude mit nicht nutzbarem Dachraum sind der Gebäudeart „Flachdach oder flach geneigtes Dach“ zuzuordnen (Anlage 4 Nr. I.3). Fundstelle: BGBl. I 2021, 2824 ff.
Anlage 4 – NHK 2010 für die übrigen Gebäudearten (Standardstufen 3–5)
| Nr. | Gebäudeart | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | BNK | GND |
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€/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich Baunebenkosten (BNK) in der angegebenen Höhe und Umsatzsteuer. GND nach Anlage 1 zur Orientierung.
Anlage 4 – NHK 2010 für landwirtschaftliche Betriebsgebäude
| Nr. | Gebäudeart und Korrekturfaktoren | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | BNK |
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Kostenkennwerte „Bauwerk“ (Kostengruppen 300 + 400) €/m² BGF, Kostenstand 2010, einschließlich Umsatzsteuer und Baunebenkosten. Außenanlagen nach Anlage 4 Nr. II.31 gesondert.
Baupreisindex – Quartalswerte (Berichtsmonat Feb/Mai/Aug/Nov), 2021 = 100
| Quartal | Wohngebäude | Bürogebäude | gewerbl. Betriebsgeb. |
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| Jahr Ø | Wohngebäude | Bürogebäude | gewerbl. Betriebsgeb. |
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Statistisches Bundesamt, Preisindizes für die Bauwirtschaft (61261), Neubau konventionelle Bauart einschließlich Umsatzsteuer, 2021 = 100. * vorläufig, aus der Destatis-Pressemitteilung Nr. 360 v. 09.10.2026 abgeleitet. Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude vor 2021 ohne Quartalswerte in dieser Tabelle.
Verbraucherpreisindex – Oktoberwerte (2020 = 100) und Anpassungsfaktor zu Oktober 2001
| Monat | VPI | Faktor zu Okt. 2001 |
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Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland (61111), 2020 = 100; abgerufen über die Deutsche Bundesbank (Zeitreihe BBDP1.M.DE.N.VPI.C.A00000.I20.A).
Excel-Downloads
Arbeitsmappen mit allen Tabellen dieser Seite und einem Rechner mit offenen Formeln – zur Übernahme in eigene Bewertungsmodelle.
Stand der Daten: . Die Berechnungen in den Rechnern lassen sich zusätzlich über „Als Excel“ mit den aktuellen Eingaben exportieren.
Was die ImmoWertV vorgibt – und was Sie dafür benötigen
Für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 12 ImmoWertV) und die Modellansätze der Anlagen 1 bis 5. Woher die Eingangsgrößen kommen und wo sie auf dieser Seite berechnet werden.
| Baustein | Rechtsgrundlage | Was benötigt wird | Quelle / Werkzeug |
|---|---|---|---|
| Gesamtnutzungsdauer | § 4 Abs. 2, § 12 Abs. 5 S. 1, Anlage 1 | Art der baulichen Anlage nach Nutzung | Tabelle Anlage 1 |
| Restnutzungsdauer | § 4 Abs. 3, Anlage 2 (Wohngebäude bei Modernisierung) | Baujahr, Stichtag, GND, Modernisierungselemente bzw. -grad; bei Kernsanierung das Sanierungsjahr | RND-Rechner |
| Bewirtschaftungskosten | § 32, § 12 Abs. 5 S. 2, Anlage 3 | Anzahl Wohnungen/ETW/Garagen, Wohnfläche, Rohertrag, Nutzungsart; VPI Oktober des Vorjahres | BWK-Rechner · Destatis 61111 |
| Liegenschaftszinssatz | § 21 Abs. 2, § 33, § 12 Abs. 6 (Modellbeschreibung) | Grundstücksart, Lage, Restnutzungsdauer; modellkonforme Bewirtschaftungskosten (§ 10) | Gutachterausschuss (Grundstücksmarktbericht) |
| Barwertfaktoren | § 34 | Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer | Barwert-Rechner |
| Normalherstellungskosten | § 36 Abs. 2, Anlage 4 | Gebäudeart, Standardstufe (Wägung der Standardmerkmale), BGF nach DIN 277, Korrekturfaktoren | NHK-Rechner · Gebäudestandard |
| Baupreisindex | § 36 Abs. 2 S. 4 | Stichtagsquartal, zutreffende Indexreihe (Wohn-, Büro-, gewerbliche Betriebsgebäude), Basis 2010 | Index oben · Destatis 61261 |
| Regionalfaktor | § 36 Abs. 3 | Festlegung des örtlich zuständigen Gutachterausschusses | Gutachterausschuss |
| Alterswertminderung | § 38 | RND, GND (linear) | NHK-Rechner |
| Sachwertfaktor | § 21 Abs. 3, § 39, § 35 Abs. 3 | vorläufiger Sachwert, Bodenwertniveau, Gebäudeart; Modellbeschreibung des Gutachterausschusses | Gutachterausschuss |
| Bodenwert | §§ 40–43, §§ 13–17, Anlage 5 (Bodenrichtwertgrundstück) | Bodenrichtwert mit Merkmalen (Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Größe, Tiefe), Umrechnungskoeffizienten § 19 | BORIS / Gutachterausschuss |
| Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren | §§ 18–20, § 9 Abs. 1 | Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses; Anpassung an Stichtag und Objektmerkmale | Gutachterausschuss |
| Erbbaurecht | §§ 48–52, §§ 22, 23 (Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren bzw. -koeffizienten) | Erbbauzins, Restlaufzeit, Entschädigungsregelung, Bodenwert | Gutachterausschuss |