Statistisches Bundesamt · 61261 · 2021 = 100
Baupreisindex für die Umrechnung der NHK 2010
Preisindizes für die Bauwirtschaft, Neubau konventionelle Bauart einschließlich Umsatzsteuer. Die ImmoWertV verlangt in § 36 Abs. 2 S. 4 den für den Stichtag aktuellen und für die Art der baulichen Anlage zutreffenden Baupreisindex; die NHK 2010 beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt 2010 (Anlage 4 Nr. I.1 Abs. 4).
· 2021 = 100
Index ÷ Ø 2010
Umrechnung NHK§ 36 Abs. 2 S. 4 ImmoWertV
Letzte Aktualisierung:
Die Werte werden für die Berichtsmonate Februar, Mai, August und November veröffentlicht. Anpassungsfaktor = Index am Stichtag ÷ Index Ø 2010 (2021 = 100). Für Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude gelten eigene Reihen; die Umrechnung erfolgt im NHK-Rechner.
Stichtagsrechner
NHK 2010 auf einen Stichtag umrechnen
Index am Wertermittlungsstichtag ÷ Jahresdurchschnitt 2010 = Anpassungsfaktor; multipliziert mit dem Kostenkennwert der Anlage 4 ergibt sich der auf den Stichtag umgerechnete Kostenkennwert (§ 36 Abs. 2 ImmoWertV).
Maßgeblich ist der zuletzt vor dem Stichtag veröffentlichte Berichtsmonat (Februar, Mai, August, November). Liegt der Stichtag nach dem jüngsten Berichtsmonat, wird dieser verwendet; vorläufige Werte sind gekennzeichnet. Für Stichtage vor 2021 stehen für Büro- und Gewerbegebäude nur Jahresdurchschnitte zur Verfügung.
Indexreihen
Quartals- und Jahreswerte
Wohngebäude seit 2010; Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude ab 2021 als Quartalswerte, davor als Jahresdurchschnitt.
Letzte Aktualisierung:
| Quartal | Wohngebäude | Bürogebäude | gewerbl. Betriebsgeb. |
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| Jahr Ø | Wohngebäude | Bürogebäude | gewerbl. Betriebsgeb. |
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Statistisches Bundesamt, Preisindizes für die Bauwirtschaft (61261), Neubau konventionelle Bauart einschließlich Umsatzsteuer, 2021 = 100; Berichtsmonate Februar, Mai, August, November. * vorläufig, aus der Destatis-Pressemitteilung Nr. 360 v. 09.10.2026 abgeleitet. Quartal = Berichtsmonat (Q1 Februar, Q2 Mai, Q3 August, Q4 November). Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude vor 2021 ohne Quartalswerte in dieser Tabelle.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, mit Fundstelle in der ImmoWertV.
Welcher Baupreisindex ist für die NHK 2010 zu verwenden?
§ 36 Abs. 2 ImmoWertV verlangt die Umrechnung der Normalherstellungskosten mit dem für den Wertermittlungsstichtag aktuellen und für die Art der baulichen Anlage zutreffenden Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes. Für Wohngebäude ist das der Index „Neubau konventionelle Bauart, Wohngebäude insgesamt, einschließlich Umsatzsteuer“; für Büro- und gewerbliche Betriebsgebäude gelten eigene Reihen.
Wie wird der Anpassungsfaktor berechnet?
Anpassungsfaktor = Index am Wertermittlungsstichtag ÷ Jahresdurchschnitt 2010, beide auf derselben Basis (derzeit 2021 = 100). Die NHK 2010 beziehen sich nach Anlage 4 Nr. I.1 ImmoWertV auf das Jahr 2010; der Jahresdurchschnitt 2010 beträgt für Wohngebäude 70,8 (2021 = 100). Ein Stichtagsindex von 141,7 ergibt damit einen Faktor von rund 2,00.
Welcher Quartalswert gilt für einen Stichtag zwischen zwei Veröffentlichungen?
Der Index wird für die Berichtsmonate Februar, Mai, August und November erhoben. In der Praxis wird der zuletzt veröffentlichte Wert vor dem Stichtag verwendet; manche Gutachterausschüsse rechnen mit Jahresdurchschnitten. Entscheidend ist die Modellkonformität nach § 10 ImmoWertV mit dem Modell, aus dem die Sachwertfaktoren abgeleitet wurden.
Was bedeutet die Umbasierung auf 2021 = 100?
Das Statistische Bundesamt hat die Baupreisindizes von der Basis 2015 = 100 auf 2021 = 100 umgestellt. Für die Indexierung ist die Basis unerheblich, solange Zähler und Nenner auf derselben Basis stehen; der Jahresdurchschnitt 2010 wurde entsprechend umgerechnet und kann im NHK-Rechner angepasst werden.